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Habe das vorhin von einem befreundeten Jäger per wattsapp bekommen. Was ich vorgeschlagen habe, werde ich hier nicht posten. Aber es hat mit einer nicht-bio-Salami zu tun....
In meinen Augen fordert PETA in der sog. Anleitung zum Rechtsbruch auf.
Laut Matze Koch gibt es bereits Bemühungen von Seiten des DAFV dagegen vorzugehen. Es erfolgt wohl gerade eine rechtliche Prüfung durch Anwälte. Er rechnet frühstens in 2 Wochen mit einer Antwort.
StGB: "(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26 StGB) bestraft. (2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe."
Wenn das man nicht bereits als erfüllt zu betrachten ist...
AVN stellt Strafanzeige
Aufgrund des Online-Beitrages: "Angler in Sicht?" der Tierrechtsorganisation PeTA vom 06.08.2019 und den darin veröffentlichten Verleumdungen und Aufforderungen zu einer Straftat, hat der AVN nach Prüfung durch ein Anwaltsbüro in Hannover heute Strafanzeige gestellt.
Und klammheimlich ändert Peta:
Gestern Vormittag hatte die Organisation den Original-Text ihrer Autorin, Dr. Tanja Breining, ohne einen entsprechenden Hinweis verändert und die kritischen Punkte komplett gestrichen oder abgeschwächt.
Es wurde wohl Strafanzeige durch einen angelnden Anwalt gegen den Vorstand von PETA erstattet. V.a. den Tatbestand § 111 StGB (Aufforderung zu einer Straftat). Es gab ja ein erhebliches Echo, es wird sicher nicht die einzige Anzeige gewesen sein.
Darf man Steine ins Wasser werfen, um Fische von Anglern wegzuscheuchen? Ein solcher Aufruf der Tierrechtsorganisation PETA beschäftigt jetzt die Justiz.
Der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV) hat am 16.08.2019 bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen die selbsternannte Tierrechtsorganisation PETA wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und weiterer Tatbestände gestellt.
Lichtenfels / Coburg / Stuttgart, 13. Februar 2020 – Leiden für ein Foto: Nach einem Whistleblower-Hinweis mit Verweis auf die Website der Mainfischereigemeinschaft Lichtenfels GbR erstattete PETA Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Coburg. Dem Hinweis des Zeugen und Fotos auf der Website der Fischereigemeinschaft zufolge werden große Welse gefangen und mit einem Seil, das durch den Mund gezogen wird, über einen unbekannten Zeitraum bis zum Fototermin festgebunden. Anschließend werden sie ins Wasser zurückgesetzt. Die Tierrechtsorganisation sieht in dem Verhalten der Mainfischereigemeinschaft einen Verstoß gegen Paragraf 17 Absatz 2b des Tierschutzgesetzes, nach dem keinem Wirbeltier länger anhaltende Schmerzen und Leiden zugefügt werden dürfen. Beim Angeln, Anbinden und anschließenden Freilassen von Fischen, dem sogenannten Catch and Release, wird den Tieren Angst, Stress und Leid zugefügt.
Lichtenfels / Coburg / Stuttgart, 13. Februar 2020 – Leiden für ein Foto: Nach einem Whistleblower-Hinweis mit Verweis auf die Website der Mainfischereigemeinschaft Lichtenfels GbR erstattete PETA Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Coburg.
Auf der Seite der vermeintlichen Täter bestätigt sich das überhaupt nicht, finde ich:
Vermutlich haben die die Barteln auf den Fotos mal gleich zu "Seilen" gemacht. Da ist zumindest nix von Verstößen auf den Bildern zu sehen. Ganz im Gegenteil, der Angelverein rettet Fische (etwas weiter unten in der Galerie des Vereins).
Trotzdem scheint PETA in der Formulierung etwas gemäßigter. Das macht sie allerdings nicht weniger überflüssig und auch nicht wirklich normaler.
„80-Kilo-Wels gefangen“, lautete die Schlagzeile im Juli 2019: Tobias Czarnecki, der als „Rekordangler“ bezeichnet wird, brüstete sich mit dem Fang und Zurücksetzen des Fisches ins Wasser. PETA sieht im sogenannten Catch and Release jedoch einen Verstoß gegen Paragraf 17 Absatz 2b des Tierschutzgesetzes. Daher erstattete die Tierrechtsorganisation Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Duisburg. Diese beantragte nach Ermittlungen beim Amtsgericht Dinslaken einen Strafbefehl gegen Czarnecki, wogegen er Einspruch einlegte. Nachdem am 9. März 2020 in einer Hauptverhandlung am Amtsgericht Dinslaken über den Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft Duisburg geurteilt werden sollte, zog Czarnecki den Einspruch nun zurück – damit wurde der Strafbefehl in Höhe von 450 Euro (30 Tagessätze) rechtskräftig.
450€! Das ist heftig!
Nächstes Mal einfach ein Gutachten vorlegen: "Der Angler litt zur Tatzeit an einer Psychischen Störung"
Das gab in letzter Zeit meistens Freisprüche...
Das sind aus meiner Sicht immer noch Aufforderung zur Straftaten:
- Aufforderung unerlaubt Aufnahmen von Anglern zu machen.
- Fische "befreien" würde bedeuten, einen Fisch seinem Besitzer wegzunehmen-> Aufforderung zu Diebstahl. -
- "Nicht alle Angler sind so friedlich wie sie gerne tun, das wissen wir aus eigener Erfahrung." ist doch eigentlich auch eine Form der Verunglimpfung oder Verleumnung.
- "in der Nähe des Anglers Kieselsteine ins Wasser werfen (warum auch nicht?)" -> dürfte eine Form des Hausfriedensbruchs sein.
Nebenbei wird ja auch schon beim Vermessen eines Fisches ein anzeigewürdiges und strafbewehrtes Handeln unterstellt. Ohne Abmessen des Fisches kann ich aber mitunter die Maßigkeit nicht feststellen. Jemanden vorsätzlich einer Straftat zu bezichtigen, ist doch ebenfalls strafbedroht!?
Als Jurist wirst du das sicher besser beurteilen können. Mein Rechtsempfinden ist durch solche Spinner und solche öffentlich zugänglichen Aufforderungen auf jeden Fall gestört.
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