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    Ganz "schön" blind..... *

    Am Samstag, den 24.10.2020, kam es gegen 10:30 Uhr im Seeraum vor Pelzerhaken zur Kollision eines Seeschiffes mit einem Miet-Angelboot. Das Mietboot versank an der Unfallstelle.

    Die Ermittlungen des Wasserschutzpolizeirevieres Lübeck in Travemünde ergaben, dass der Schiffsführer eines 36 Meter langen und 7,5 Meter breiten Arbeitsschiffes im Rahmen einer Verklappungsfahrt das treibende Angelboot offensichtlich übersehen hatte, so dass es zur Kollision kam.

    In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Kiel wurde auf die Einbehaltung einer Sicherheitsleistung bei dem 59-jährigen dänischen Schiffsführer verzichtet.

    Das Angelboot konnte zwischenzeitig durch ein Mehrzweckschiff der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gehoben und zur Liegenschaft der Bundesmarine in Neustadt/Holstein verbracht werden.

    Die beiden 46 und 42 Jahre Angler konnten durch in der Nähe befindliche Sportboote gerettet und durch die Mitarbeiter eines Seenotrettungsdienstes dem Rettungsdienst an Land übergeben werden. Nach stationärer Aufnahme in einer Neustädter Klinik konnten die beiden bald wieder entlassen werden.

    Lübeck (ots) - Am Samstag, den 24.10.2020, kam es gegen 10:30 Uhr im Seeraum vor Pelzerhaken zur Kollision eines Seeschiffes mit einem Miet-Angelboot. Das Mietboot versank an...



    Belly und Kayaken sollten das auch ernst nehmen.
    Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
    Petri wünscht Andreas

    #2
    Passiert immer wieder. Das Angler übersehen werden
    LG
    Tim und immer eine Handbreit Wasser unterm Köder

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      #3
      Ich würde sagen: blinde Angler.
      Da sie vermutlich "in Fahrt" waren, also nicht geankert haben, hätten sie nach der SeeSchStrO & SeeStrO den Zusammenstoß, war ja kein Speedboot, verhindern können bzw. müssen.

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        #4
        Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
        Ich würde sagen: blinde Angler.
        Da sie vermutlich "in Fahrt" waren, also nicht geankert haben, hätten sie nach der SeeSchStrO & SeeStrO den Zusammenstoß, war ja kein Speedboot, verhindern können bzw. müssen.
        Der Zusammenstoß fand nicht auf einer Seeschifffahrtsstraße statt, sondern vor Pelzerhaken im freien Seegebiet der Neustädter Bucht.
        Die entscheidenen Regeln liefern dann die KVR (Kollisionsverhütungsregeln, internationale).
        Die SeeSchStrO definiert nur, dass es sich bei einem treibenden Boot um ein Boot in Fahrt handelt, dass dann vermutlich ausweichpflichtig war. Wenn die Angler aber ohne Motorkraft trieben und den Motor aus irgendwelchen Gründen nicht gestartet bekommen haben, wären sie manövierbehindert gewesen und damit das Arbeitsschiff ausweichpflichtig gewesen. Aber das wird dann ohne nähere Erkenntnisse spekulativ. Ich kann aber mal versuchen, darüber nähere Informationen zu bekommen.

        Und da steht drinne, dass jedes Fahrzeug auf See gehörig Ausguck halten zu hat und wenn der Kurshalter bemerkt, dass der Ausweichpflichtige (das wird vermutlich das kleiner Angelboot gewesen sein) nicht ausweicht oder ausweichen kann, selber alles unternehmen muss, um den anderen nicht in Grund und Boden zu rammen. (Teil B ab Regel Nr. 5)
        https://www.gesetze-im-internet.de/s...008160977.html


        Mit anderen Worten: Da haben alle gepennt.
        Im Internet fallen alle Hemmungen!

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          #5
          Zitat von Muschelschubser Beitrag anzeigen
          Der Zusammenstoß fand nicht auf einer Seeschifffahrtsstraße statt, sondern vor Pelzerhaken im freien Seegebiet der Neustädter Bucht.
          Die entscheidenen Regeln liefern dann die KVR (Kollisionsverhütungsregeln, internationale).
          Die SeeSchStrO definiert nur, dass es sich bei einem treibenden Boot um ein Boot in Fahrt handelt, dass dann vermutlich ausweichpflichtig war. Wenn die Angler aber ohne Motorkraft trieben und den Motor aus irgendwelchen Gründen nicht gestartet bekommen haben, wären sie manövierbehindert gewesen und damit das Arbeitsschiff ausweichpflichtig gewesen. Aber das wird dann ohne nähere Erkenntnisse spekulativ. Ich kann aber mal versuchen, darüber nähere Informationen zu bekommen.

          Und da steht drinne, dass jedes Fahrzeug auf See gehörig Ausguck halten zu hat und wenn der Kurshalter bemerkt, dass der Ausweichpflichtige (das wird vermutlich das kleiner Angelboot gewesen sein) nicht ausweicht oder ausweichen kann, selber alles unternehmen muss, um den anderen nicht in Grund und Boden zu rammen. (Teil B ab Regel Nr. 5)
          https://www.gesetze-im-internet.de/s...008160977.html


          Mit anderen Worten: Da haben alle gepennt.
          Korrekt! Zudem kommt noch hinzu das sogar eine kurshaltepflicht gibt!

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            #6
            Marco, ich denke die Angler waren im Bereich SeeSchStrO (3 Meilen-Zone), sonst hätte das Boot nicht so schnell gehoben werden können. Mich wundert nur, dass das Boot sinkbar war.
            Beim Motordefekt wären sie manövrierunfähig. Hätten vermutlich aber nix an Bord (2 sw Bälle) um es andere zu warnen.
            Rest: siehe Titel

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              #7
              Ich habe (vermutlich) das dänische Arbeitsschiff am Freitag in Neustadt gesehen. Da hatte einen großen Bagger drauf, so dass die Sicht definitiv von der Brücke aus behindert war. Ein Ausguck gab es Freitag definitv nicht, ein Mann der Besatzung war mit einem Schlauch mit Reinigungsarbeiten an Deck beschäftigt, andere Besatzungsmitglieder waren nicht zu sehen.

              Mein "Selbsterhaltungstrieb" würde mich veranlassen den Motor rechtzeitig zu starten und auszuweichen- wenn ich denn das andere Schiff bemerke. Die beiden waren wohl das erste Mal auf der Ostsee, eventuell einfach beim Angeln vertieft und mit dem Rücken zum Arbeitsschiff. Kennen wohl die meisten- es beisst nichts, man wird müde und gelangweilt und die Aufmerksamkeit lässt nach. Naja, und dann passiert es halt. Jeder macht mal nicht alles richtig und dadurch passieren Unfälle. Zum Glück ist der Unfall unterm Strich für alle Beteiligten gut ausgegangen.

              Am Ende wundert mich aber immer wieder, dass doch so wenig passiert. Als Langelandfahrer sehe ich regelmäßig abenteuerliches und haarsträubendes Fehlverhalten von Bootsführern (Angel(miet)booten). Da wird im Fahrwasser geangelt und entweder gar nicht oder im letzten Moment ausgewichen.

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