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Von stumpfen Schwertern, scharfen Schwertern und solchen, die einem auf den eigenen Kopf fallen ✓

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    Von stumpfen Schwertern, scharfen Schwertern und solchen, die einem auf den eigenen Kopf fallen ✓

    Angler-Deutschland sieht mit Freuden, dass der DAFV und der AVN und andere wie z.B. ein Anwalt die P.E.T.A.-Verantwortlichen mit einer Strafanzeige konfrontiert haben. Da geht es dann u.a. um folgendes:

    § 111 Strafgesetzbuch: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

    [Anmerkung: Insbesondere die Aufforderung, Fische zu befreien.]

    § 240 Strafgesetzbuch: Nötigung
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    [Anmerkung: Steine werfen zum Verscheuchen der Fische.]

    Über das konkrete Vorgehen der Verbände und Einzelpersonen mag ich nur den Kopf schütteln. Ich bin gänzlich unbegeistert und eigentlich sogar entsetzt. Auf die in meinen Augen nur beabsichtigte P.E.T.A.ische Effekthascherei wird da - leider - mit gleichen Mitteln geantwortet. Und meines Erachtens wird nicht einmal bis zum Ende gedacht.

    Dazu sollte man folgendes wissen: Wer sich in diesem Staat widerrechtlich angegangen fühlt, kann sich üblich auf zweierlei Art wehren:
    • Strafrechtlich mit einer Anzeige, die kann jeder selber machen, die kostet dann nur Zeit, aber kein Geld. Bearbeitet wird sie alsdann vom Staatsanwalt, der Anzeigende verliert die Steuerung des Verfahrens.
    • Zivilrechtlich mit einer Unterlassungsklage, die geht anläßlich persönlicher Ehrverletzungen etc meist zum Landgericht, benötigt einen Anwalt, kostet Anwalts- und Gerichtskosten und bei Verlust auch den Gegenanwalt. Der Kläger bleibt der "Herr" des Verfahrens, er hat die Dispositionsbefugnis, da kann nicht einmal der Richter oder eine Kammer mit drei Richtern etwas ändern.






    Das stumpfe Schwert


    Oder: Was nichts kostet, das ist nichts wert....

    Befreiung von Fischen aus der Gefangenschaft ist Tierrechtler-Aktionismus. Die Tierrechtler argumentieren, dass sie sich die Tiere ja nicht aneignen, sondern sie befreien wollen.

    Beschränkt sich die Absicht des Täters bei fehlendem Aneignungswillen darauf, den Berechtigten seiner tatsächlichen Verfügungsmacht über die "Sache" – im Fall der Tierbefreiung, diese vor Gefangenschaft und Tod zu bewahren – zu entkleiden, kommt nur eine – straflose – Sachentziehung in Betracht (OLG Köln, Beschl. v. 6.5.1997 - Ss 226/97 – 93, NJW 1997, 2611 f.; Schönke/Schröder/Eser, § 242, Rn. 55).
    Quelle: http://veganismus.ch/foren/read.php?f=6&i=440&t=415

    Sich darauf zu berufen wird ja nicht schwer sein. Und schon tickert der Staatsanwalt an der Einstellungstaste....

    Aber da ist ja noch das Steine werfen, nicht auf den Angler, sondern ins Wasser, um die Fische zu verscheuchen. Wird der Angler da genötigt? Zum Wegschwimmen genötigt werden erst einmal die Fische. Und zwar mit Gewalt = Werfen von Steinen. [Ganz schön widersinnig: Da sieht P.E.T.A. Rechte der Tiere, sieht Empfindungen, aber glaubt dann Steine auf sie werfen zu können...?] ... Zu argumentieren ist, dass der Angler nicht zum Wechsel des Platzes angehalten werden soll. Er kann ja in der fischfreien Zone gerne weiter angeln. Und das Recht eines Bürgers wird es ja wohl sein, aus seinem Besitztum Ratten, Mäuse und Ungeziefer zu vertreiben, ein Mückenlicht aufzustellen oder eben Fische zu verscheuchen, auch öffentlich. Grober Unfug und/oder einfach nur daneben benehmen ist keine Nötigung...

    Bleibt noch die Aufforderung zu Video-Aufnahmen. § 22 KunsturheberG sagt: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. " ... Da will der Aufnehmende aber nicht. Er will eine Straftat des Anglers oder eine OWi dokumentieren. Wenn das stattfindet, dann beruft er sich auf das Dashcam-Urteil/ des BGH, kurz gefasst: Laufende Dashcam im Auto = Klarer Datenschutzverstoß – Aufnahmen als Beweismittel im Einzelfall dennoch verwertbar.

    Viele Ausreden, die manche als Meinung verkaufen, um den Schutz des Grundgesetzes in Anspruch nehmen zu können. Ich denke, dass die Staatsanwaltschaft der Verfasserin keinen Vorsatz und/oder keine Verbotsvorstellung nachweisen kann.

    Mein Fazit: Es droht eine Einstellung des Verfahrens.

    Meine Bewertung: Die Erfolgswahrscheinlichkeit sehe ich als sehr niedrig an.


    Das scharfe Schwert

    Oder: Teuer ist meist gut, leider nicht immer...

    Bei einem Streitwert von 15.000 € kostet das Verfahren in erster Instanz 879,00 € Gerichtskosten und pro Anwalt für Verfahren + Termin 1.957,55 €. Bummelig 5.000 € sind damit das Kostenrisiko. Das kann mehr werden, wenn die Berufung folgt oder das Gericht Beweis erhebt oder man sich einigt....

    Wer den Betrag einsetzt, der meint es mit der Rechtsverfolgung augenscheinlich ernst. Denn er schickt sich selbst ins Rennen (und nicht nur einen Staatanwalt, der recht schnell einen privaten Lebenskreis und nicht die staatlichen Interessen betroffen sieht).

    Geklagt wird auf Unterlassung. P.E.T.A. möge es unterlassen (jetzt folgen ein paar Beispiele),
    • den Eindruck zu erwecken, dass Angler eine Alkohol-Affinität haben und auf Alkoholgenuss/-missbrauch geprüft werden müssen;
    • den Eindruck zu erwecken, dass Angler aggressiv sind und zur Gewalt neigen;
    • zur Befreiung gefangener Fische aus dem Zugriff des Anglers aufzufordern;
    • Dritte aufzufordern, die Person des Anglers und sein Verhalten auf Video/Film/Speicher aufzunehmen;
    • u.s.w.



    Im Zivilrecht gelten keine Ausreden, es gelten Tatsachen. Wer etwas publiziert, was andere in den Augen der Öffentlichkeit verächtlich machen kann, bewegt sich in einem ziemlich dunkelgrauen Rechtsfeld. Wird das Kollektiv der Angler attackiert (Gewaltneigung, Alkoholverwendung...) und dient das lediglich zur öffentlichen Anprangerung des Verhaltens, dann ist es zu unterlassen. Das urteilen Gerichte dann auch aus. Nach meiner Auffassung trifft das in diesem Fall zu.

    Und es gilt gleiches auch für Datenschutzverstöße, das Recht am eigenen Bild und die Wegnahme der Anglerbeute. Auch das sind Eingriffe in den Rechtsbereich des Anglers, zu denen meines Erachtens öffentlich nicht aufgefordert werden darf.

    Ziel des Prozesses: Erhalt eines Urteils, das P.E.T.A. und der Verfasserin bei Strafe verbietet, die o.g. Positionen öffentlich zu kommunizieren. Geschieht das dann doch, dann wird es teuer. [Und das wird es oft, da der Verurteilte vielfach verantwortlich gemacht wird für die Speicherung im Internet, auch auf Seiten Dritter, in den Archivseiten etc, da muss er gehörige Klimmzüge machen, um alles gelöscht zu bekommen...].

    Mein Fazit: Eine Unterlassungsklage ist x-fach bedeutender als die Strafanzeige.

    Meine Bewertung: Die Erfolgswahrscheinlichkeit sehe ich als hoch an.


    Und wenn einem das eigene Schwert auf den eigenen Kopf fällt...

    In diesen öffentlichkeitswirksamen Auseinandersetzungen ist es üblich, dass der Sieger das Ergebnis öffentlich feiert.

    Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, da wird P.E.T.A. öffentlich jubeln und behaupten, dass die vorgeschlagenen Verhaltensweisen richtig sind. Dann fällt den Verbänden und sonstigen Erstattern der Anzeigen der ganze Kram richtiggehend auf die eigenen Füße .... oder eben das geschwungene Schwert auf den eigenen Kopf. In meinen Augen ist das dann ein krasses Versagen der Anzeigenden: Das nämlich hätte man durchaus vorhersehen müssen. So wird dem anglerischen Interesse nicht genügt, sondern ihm eher ein Bein gestellt.

    Mein Eindruck: Die Strafanzeigen fallen den Anzeigenden auf den eigenen Kopf.




    Anders werde ich dann denken, wenn nun noch eine zivilgerichtliche Auseinandersetzung folgt. Für ein Eilverfahren ist es vermutlich schon zu spät [Einstweilige Verfügung nennt sich das], eine Unterlassungsklage indessen kann noch geführt werden. Dann wird in einem entsprechenden juristischem Niveau (Landgericht) das detailliert geprüft, was dem Gericht vorgelegt wird, mithin die Berichtsversion Nr. 1 vom 6.8.2019.

    Das Landgericht wird klar und endgültig (!) urteilen müssen, ob die Behauptungen und Verhaltensanregungen so initiiert werden dürfen. Und wenn das Landgericht ja sagt, es also erlaubt ist, dann besteht Rechtsklarheit, was ohne weiteres vom Kläger kommuniziert werden kann.
    Und wenn das Landgericht alles oder Teile der Publikation verbietet, dann ist es ein Sieg. Und kann entsprechend gefeiert werden.

    Mein Eindruck: Das Zivilrechtsschwert trifft besser und ziemlich wahrscheinlich nicht einmal teilweise den eigenen Kopf.
    Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
    Petri wünscht Andreas

    #2
    Vielen Dank für diese fundierte Zusammenfassung/ Analyse!
    .... gerne auch mal catch&eat!

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      #3
      Ja, da schließe ich mich Holger an und der Laie versteht es sogar.

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        #4
        Vier Jugendliche tauchten auf der anderen Uferseite der Saale auf. Dort nahmen sie Gegenstände in die Hand, die vermutlich andere Angler zuvor aus dem Fluss geholt und zu kleinen Haufen aufgetürmt hatten. „Sie begannen die Steine und Flaschen ins Wasser zu werfen“, schildert Keller. Als er sie aufforderte, damit aufzuhören, hätten sie nicht reagiert. „Von weiter weg hörte ich relativ erwachsene Stimmen, die mehrmals ,Weitermachen’ riefen“, erzählt der Angler.

        Kaum waren die Jugendlichen verschwunden, tauchten sie zusammen mit zwei weiteren Begleitern in ihrem Alter wieder auf. Diesmal auf der Flussseite, auf der Keller saß. „Sie warfen wieder Steine, zum Teil jene, die der Uferbefestigung dienen“, erzählt Keller, der Sorge hatte, dass eines der schweren Wurfgeschosse ihn selbst treffen könnte.

        Leider passt es... und munter lustig weiter...




        Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
        Petri wünscht Andreas

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          #5
          Es wird in den Medien gemeldet, dass eine private zivilgerichtliche Unterlassungsklage eingereicht worden ist.

          Das ist gut. Und hoffentlich auch gut gemacht.

          Von Verbänden habe ich dazu bisher nichts Gleichartiges vernommen. Keine Klage ist mir bekannt.

          Das Unterlassen det Unterlassungsklage ist kaum zu glauben, das ist -wenn es so ist - in meinen Augen geradezu Arbeitsverweigerung.
          Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
          Petri wünscht Andreas

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            #6
            Zitat von Andreas Beitrag anzeigen

            Das Unterlassen det Unterlassungsklage ist kaum zu glauben, das ist -wenn es so ist - in meinen Augen geradezu Arbeitsverweigerung.
            Ironie an : Das wäre natürlich sehr ungewöhnlich für unsere tollen Verbandsinaktivisten

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              #7
              Ein Kind in die Welt zu setzen geht scheinbar schneller.... - über neun Monate (fast zehn) sind nach meiner Erinnerung die ersten Schritte gegen Petas "Umgangsempfehlung für Angler" her.

              Gehört bzw gelesen habe ich nichts. Peta empfiehlt weiterhin Kieselsteine zu werfen, den Fischereischein abzufragen, Videoaufnahmen zu fertigen und mehr...

              Sie sehen Angler und wissen nicht, was Sie tun sollen? Wir haben die besten Tipps für Sie. Jetzt lesen!


              Das klingt nach "vergebener Liebesmüh".

              Immerhin fehlt inzwischen die Aufforderung zum Befreien der Fische. Besser als nix, wenn auch nicht viel besser.
              Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
              Petri wünscht Andreas

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                #8
                Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
                Ein Kind in die Welt zu setzen geht scheinbar schneller.... - über neun Monate (fast zehn) sind nach meiner Erinnerung die ersten Schritte gegen Petas "Umgangsempfehlung für Angler" her.

                Gehört bzw gelesen habe ich nichts. Peta empfiehlt weiterhin Kieselsteine zu werfen, den Fischereischein abzufragen, Videoaufnahmen zu fertigen und mehr...

                Sie sehen Angler und wissen nicht, was Sie tun sollen? Wir haben die besten Tipps für Sie. Jetzt lesen!


                Das klingt nach "vergebener Liebesmüh".

                Immerhin fehlt inzwischen die Aufforderung zum Befreien der Fische. Besser als nix, wenn auch nicht viel besser.
                Nö, die steht dort immer noch....
                Im Internet fallen alle Hemmungen!

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                  #9
                  Zitat von Muschelschubser Beitrag anzeigen
                  Nö, die steht dort immer noch....

                  Hast recht, selbst das ist also.... Mann Mann Mann
                  Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
                  Petri wünscht Andreas

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                    #10
                    Ich hab heute ne Selbstanzeige gemacht. Hab ausversehen n Marienkäfer getötet als ich vor Wut beim Lesen mit der Hand auf den tisch gehauen habe. Mal gucken was kommt....

                    Kommentar


                      #11
                      ich habe auch mal ne Selbstanzeige gemacht , als im Sommer mal der ganze Waldweg wo ich spazieren gegangen bin voller Schnecken war . ( war wirklich echt heftig )..Ich glaube das die Todesstrafe gegen mich bald vollstreckt werden soll.


                      ( Ich hatte damals nen Bekanten mit dabei der echt so drauf war wie Pe - ta..der war echt der Meinung das ich um jede Schnecke Slalom laufen sollte )

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                        #12
                        Zitat von Simonsays Beitrag anzeigen
                        Ich hab heute ne Selbstanzeige gemacht. Hab ausversehen n Marienkäfer getötet als ich vor Wut beim Lesen mit der Hand auf den tisch gehauen habe. Mal gucken was kommt....
                        der arme .........

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                          #13
                          Noch gut eine Woche und das Thema ist ein Jahr alt.

                          Ich bin gespannt, ob sich ein Ergebnis recherchieren lässt. Scheinbar schweigen alle.
                          Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
                          Petri wünscht Andreas

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                            #14
                            Und nun ist es so weit, die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat sich abschließend geäußert.... eingestellt ist das Verfahren:

                            Der Aufruf gegen Angler auch ohne Anlass – gleichsam ins Blaue hinein - den Verdacht der Begehung einer Straftat gegenüber der Polizei zu äußern, erfüllt den Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat bzw einer falschen Verdächtigung.

                            Da der Artikel jedoch bereits nach kurzer Zeit - jedenfalls spätestens am 6.08. 2019 geändert wurde, war diese Aufforderung nur für kurze Zeit, höchstens 6 Tage im Internet verfügbar. Tatsächliche unberechtigte Strafanzeigen aufgrund dieses Aufrufs sind nicht bekannt geworden. Die Schuld ist daher als gering anzusehen.

                            Darüber hinaus ist die Verwirklichung der Straftatbestand der Volksverhetzung nicht ersichtlich. Angler sind bereits kein nach äußeren oder inneren Merkmalen unterscheidbarer Teil der Bevölkerung im Sinne der Vorschrift. Darüber hinaus werden in dem Artikel Angler nicht als generelle Tierquäler dargestellt. Vielmehr wird dargelegt, welche Vorschriften einzuhalten sind, um tierschutzrechtlich ordnungsgemäß Fische fangen zu können/dürfen. Dass hierbei zu einem Meinungsaustausch zwischen Anglern und Tierschützern aufgefordert wird, ist zulässig.

                            Auch eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten liegt nicht vor. Aus der Aufforderung, Steine ins Wasser zu werfen, kann nicht geschlossen werden, dass hiermit billigend in Kauf genommen wird, Menschen zu verletzen. Die Steine sollen gerade ins Wasser, nicht auf Menschen geworfen werden....



                            Und schon muss der DAFV Vorwürfe erheben, um seine Position zu verteidigen:

                            Um sich eine möglichst intensive mediale Präsenz zu verschaffen, wird seit Jahren zielgerichtet durchgehend mit Angriffen gegenüber Naturnutzern gearbeitet.

                            Dieses durchgehende Vorgehen findet bisher leider bei den Ermittlungsbehörden zu wenig Berücksichtigung.
                            Oh nein, lieber DAFV, die StA darf diese "Motivation" gegen die Nichtnaturnutzer gar nicht berücksichtigen. Der Verband will meines Erachtens einen Rechtsbruch der StA, indem diese Strafbarkeiten aufgrund intensiver medialer Präsenz begründen soll.

                            In meinen Augen sind die Trottel diejenigen, die medial schlecht repräsentiert sind und sich dann auch noch wie ein Esel auf das glatte Eis der Medienpräsenz trauen.

                            Meine Meinung. So sieht es aus, wenn einem das eigene Schwert auf den Kopf fällt. Denn nun können die PETAisten genau das tun, was vorher noch rechtlich unsicher gewesen ist.
                            Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
                            Petri wünscht Andreas

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                              #15
                              Peta bläst zur „Jagd” auf Angler – Ermittlungen eingestellt



                              Genau das war ja zu erwarten...
                              Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
                              Petri wünscht Andreas

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